Vergleich Risikolebensversicherung

Die Risikolebensversicherung ist die perfekte Hinterbliebenenvorsorge für relativ wenig Geld. Dabei handelt es sich, im Gegensatz zur Kapital-Lebensversicherung, nicht um eine Geldanlage. Die Versicherung greift ausschließlich im Falle des eigenen Todes und auch dann nur bei bestimmten Todesursachen.

Bei dieser Form der Versicherung werden die Beiträge, welche die Versicherungssumme im Todesfall abdecken sollen, auf Grundlage diverser Angaben berechnet:

  • Sie müssen die Höhe der Versicherungssumme bestimmen, diese kann zwischen 10.000 und 250.000 Euro liegen. Empfohlen wird das 3-fache des Bruttojahreseinkommens für Familien ohne Kinder.
  • Ebenfalls bestimmt werden muss die Laufzeit der Risikolebensversicherung. Diese darf zwischen 5 und 50 Jahren liegen, wobei die versicherte Person zum Laufzeitende nicht älter als 100 sein darf.
  • Außerdem muss man sich zwischen gleichbleibender und fallender Versicherungssumme entscheiden. Bei letzterer Variante sind die Beiträge deutlich günstiger, sie ist aber eher für die Absicherung bei Kreditnahme geeignet oder falls man weitere Vermögen bildet.

 

Bei eventuellen Abschluss einer Risikolebensversicherung sollten Zusatztarife vermieden werden. Falls sich das berufliche Umfeld verändert, ist es möglich in Einzelverträgen selber zu entscheiden, welcher Vertrag weitergeführt oder reduziert werden soll. Die Gesellschaft hat das Recht zu bestimmen, dass der Tarif unverändert bleibt, und zwar als Haupttarif der Risikolebensversicherung. In der Flexibilität ist man somit eingeschränkt. Sind jedoch nur Einzelverträge abgeschlossen, wird von dem Versicherten entschieden welcher Vertrag passt, ein Vergleich lohnt sich also.

Falls man die Familie für den eigenen Todesfall oder eine Baufinanzierung absichern möchte, ist es zwingend nötig eine Risikolebensversicherung zu haben. Daher sollten sie vorab verschiedene Anbieter vergleichen. Ob Sie Raucher oder Nichtraucher sind, spielt neben anderen Faktoren eine große Rolle bei der Bestimmung der Beiträge. Hier lohnt auch ein Blick in die Geschichte der Lebensversicherung. Um als Nichtraucher zu gelten, dürfen Sie in den letzten Monaten nicht geraucht haben. Falls Ihre Angaben nicht wahrheitsgemäß sind, kann dadurch der gesamte Vertrag nichtig werden, der Versicherungsschutz wäre dahin und alle Beiträge umsonst gewesen.

 

 

Webtipps:

iPhone 4 ohne Vertrag